Am 25. September 2022 wird in Münchenbuchsee über die Ortsplanungsrevision 2017+ abgestimmt. KMU Buchsi hat Einsprache erhoben gegen vier Punkte der OPR 2017+. Im Anschluss an die Einspracheverhandlung vom 15. Juni 2021 wurde ein Punkt zurückgezogen, die drei folgenden Einsprachepunkte wurden aufrechterhalten, sind derzeit beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hängig und werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bearbeitet und allenfalls rückwirkend angepasst:

Art. 211.3:
Im 1. Vollgeschoss (Strassenniveau) sollen mindestens 50 % der Geschossfläche für publikumsorientierte private und öffentliche Dienstleistungsbetriebe wie Läden, Restau-rants, öffentliche Verwaltung, Büros vorgesehen sein.
Als Vertreter/innen des Gewerbes würde uns natürlich sehr freuen, wenn auf Strassen-niveau vorwiegend florierende Geschäfte angesiedelt würden und der Dorfkern entspre-chend lebendig erhalten bliebe. Wir gehen jedoch entgegen der Botschaft des Gemein-derates nicht davon aus, dass mit dieser Massnahme dem «Lädelisterben» entgegenge-wirkt wird. Vielmehr als eine gesetzliche Vorschrift bedingt dies nämlich ein Umdenken beim Einkaufsverhalten der Bevölkerung und ausreichend Parkplätze. Die neue Vor-schrift wird zu einer Bevormundung der Eigentümer/innen, die bei der Vermietung ihrer Liegenschaften eingeschränkt sind und diese allenfalls nicht mehr kostendeckend ver-mieten können.

Art. 211.5:
In den Arbeitszonen sollen keine Betriebswohnungen für Firmeneigentümer, Betriebsleitende oder Hauswartungen mehr gebaut werden dürfen.
Durch das ständige Bewohnen von Betriebswohnungen sind Areale auch nachts und über die Wochenenden belebt. Bewohner/innen nehmen gleichzeitig eine Kontroll- und Sicherheitsfunktionen wahr und sind sich bewusst, dass mit Lärmemissionen zu rech-nen ist.

Art. 310.6 und 443:
Die Anforderungen betreffend Energieffizienz von Neubauten werden strenger ausgelegt, als dies die kantonale Energiegesetzgebung verlangt.
Auch als KMU befürworten wir den verantwortungsvollen Umgang mit Energie. Wir be-fürchten jedoch, dass sich Investoren mit ihren Objekten in anderen Gemeinden ansie-deln und der Gemeinde dadurch Steuereinnahmen entgehen werden. Den ortansässigen Betrieben und Detailfachhändlern können durch die strengere Regelung Nachteile er-wachsen. Deshalb schlagen wir vor, dass diesbezüglich – wie in Zollikofen – die kantona-len Vorgaben gelten sollen.

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