Volksabstimmung vom 25. September 2022
Eidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative vom 17. September 2019 «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»
- Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
- Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21)
- Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts)
Parolen der Bernische Gewerbekammer vom 15. August 2022
Die Bernische Gewerbekammer hat an ihrer Sitzung am 15. August 2022 in der Mobilcity in Bern die JA-Parole zu den beiden AHV-Vorlagen beschlossen. Mit einem JA wird die wichtigste Sozialversicherung wieder auf stabilere Beine gestellt und einer Erhöhung der Unternehmenssteuern vorgebeugt. Ebenfalls JA sagt sie zur Verrechnungssteuerreform, welche Mehreinnahmen und Wertschöpfung in der Schweiz anstatt im Ausland schafft. Die deutliche NEIN-Parole zur schädlichen Massentierhaltungsinitiative hat das Parlament vor Berner KMU bereits im Januar gefasst.
Ein doppeltes JA zu den beiden AHV-Vorlagen
Das Parlament von Berner KMU sagt grossmehrheitlich JA zur Reform, die aus zwei Teilen besteht: Die Änderung am AHV-Gesetz (u.a. Harmonisierung Rentenalter Frau und Mann) steuern rund 661 Mio. CHF pro Jahr bei. Die geringfügige Erhöhung der Mehrwertsteuer bringt hingegen 1,4 Mrd. CHF pro Jahr ein. Die Reform tritt nur dann in Kraft, wenn beide Teile angenommen werden. Berner KMU-Direktor Lars Guggisberg: «Die AHV ist die wichtigste soziale Errungenschaft der Schweiz. Da die Geburten nach der Babyboomer-Generation stark abgenommen haben und die Menschen trotzdem immer länger leben, ist das heutige AHV-System nicht mehr zeitgemäss. Es braucht dringend eine Modernisierung, so dass auch zukünftige Generationen noch davon profitieren können.»
JA zur Änderung der Verrechnungssteuer
Ebenfalls grossmehrheitlich JA sagt die Bernische Gewerbekammer zur Verrechnungssteuer-revision. Der Status Quo benachteiligt und schwächt die Schweiz im internationalen Standortwettbewerb. Die Steuer bewirkt, dass Schweizer Unternehmen sich Geld im Ausland statt in der Schweiz beschaffen. Diesen Standortnachteil räumt die Reform aus dem Weg und die Schweiz erhält gleich lange Spiesse wie andere Länder. Für Referent und FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen ist denn auch klar: «Heute verschenkt die Schweiz mutwillig Steuergelder ans Ausland. Der Bund rechnet innerhalb von fünf Jahren mit jährlich 350 Millionen Franken Mehreinnahmen. Innert zehn Jahren sogar mit 490 Millionen Franken pro Jahr an. Die Schweiz profitiert in hohem Masse. Bund, Kantone und Städte profitieren von günstigeren Zinskosten und können stattdessen in ihre Leistungen investieren. Es bleibt für alle Schweizerinnen und Schweizer mehr im Portemonnaie.»
NEIN zum Verbot der Massentierhaltung
Bereits an der Gewerbekammersitzung im Januar erteilte das Parlament von Berner KMU der Initiative, welche die Massentierhaltung verbieten will, eine deutliche Abfuhr. «Wenn der Bio-Standard für alle Schweizer Landwirte zur Pflicht wird, dann sinkt die Schweizer Produktion, dafür steigen die Importe und die Lebensmittel werden massiv teurer», betonte Hans Jörg Rüegsegger, SVP-Grossrat und Präsident des Berner Bauern Verbands.